Fassung 1.1 · 15. Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von ImageSign, einem Dienst der Imagemedia GmbH, Gibelinstrasse 25, CH-4500 Solothurn, CHE-316.165.565 MWST (nachfolgend «Imagemedia»). Vertragspartnerin ist die Firma oder Person, die das Konto eröffnet (nachfolgend «Kundin»).

Der Dienst richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Organisationen. Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des Konsumkreditgesetzes sind nicht Zielgruppe.

Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, wenn Imagemedia ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistung

Imagemedia stellt eine Software zum Betrieb digitaler Anzeigeflächen bereit: eine Verwaltung im Browser und eine Abspielsoftware für Anzeigegeräte. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf imagesign.ch.

Verfügbarkeit und technische Störungen

Imagemedia bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb und um eine Verfügbarkeit der Verwaltung von 99 % im Monatsmittel, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Die Anzeigegeräte spielen bei Ausfall der Verbindung mit den zuletzt übertragenen Inhalten weiter.

Imagemedia darf den Dienst weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, solange der vertraglich geschuldete Kern erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen werden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.

Hardware (Bildschirme, Abspielgeräte, Netzwerk) ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und wird von der Kundin gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Konto, Testphase und Zustandekommen des Vertrags

Mit der Eröffnung eines Kontos und der Annahme dieser Bedingungen kommt der Vertrag zustande. Die Kundin hält die Zugangsdaten geheim und meldet einen Missbrauchsverdacht unverzüglich.

Neue Kundinnen erhalten eine kostenlose Testphase von fünf (5) Kalendertagen ab Abschluss. Ein Zahlungsmittel wird beim Abschluss hinterlegt, belastet wird es während der Testphase nicht.

Wird die Testphase nicht vor ihrem Ablauf gekündigt, geht sie automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten über. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem ersten Tag nach Ablauf der Testphase. Eine Kündigung während der Mindestlaufzeit befreit nicht von den bis zu deren Ende geschuldeten Entgelten.

Eine Testphase steht je Kundin einmal zur Verfügung.

4. Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement läuft nach Ablauf der Mindestlaufzeit unbefristet weiter und kann von beiden Seiten jeweils auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung erfolgt in der Verwaltung oder in Textform an support@imagesign.ch. Bereits bezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet; die Leistung steht bis zum Ende der bezahlten Periode zur Verfügung.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für Imagemedia insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei schwerwiegendem Verstoss gegen Ziffer 7.

5. Preise und Zahlung

Abgerechnet wird je Bildschirm: CHF 6.90 pro Monat und gekoppeltem Bildschirm, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 8.1 %.

BildschirmeMonatlichJährlich
1CHF 6.90CHF 82.80
5CHF 34.50CHF 414.00
10CHF 69.00CHF 828.00
je weiterer+ CHF 6.90+ CHF 82.80

Ändert sich die Zahl der Bildschirme, passt sich das Entgelt zum nächsten Abrechnungslauf anteilig an. Bei halbjährlicher oder jährlicher Abrechnung wird ein zusätzlicher Bildschirm für die verbleibende Zeit anteilig in Rechnung gestellt.

Die Kundin wählt das Abrechnungsintervall: monatlich, halbjährlich oder jährlich. Der Preis je Monat ist in allen drei Fällen derselbe; es ändert sich nur, wie oft Rechnung gestellt wird. Bei halbjährlicher Abrechnung werden somit CHF 41.40 je Bildschirm fällig, bei jährlicher CHF 82.80. Ein Wechsel des Intervalls ist jederzeit möglich; die bereits bezahlte Zeit wird angerechnet.

Die Zahlung erfolgt im Voraus per Kreditkarte oder TWINT über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. Auf Wunsch stellt Imagemedia Rechnung auf Papier oder elektronisch; in diesem Fall gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Jede Rechnung steht in der Verwaltung als PDF zum Abruf bereit.

Bei Zahlungsverzug mahnt Imagemedia einmal. Bleibt die Zahlung weitere 14 Tage aus, darf der Zugang gesperrt werden; die Entgeltpflicht bleibt bestehen.

Preisänderungen werden mindestens 60 Tage im Voraus mitgeteilt. Die Kundin darf in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen, auch innerhalb einer laufenden Mindestlaufzeit.

6. Inhalte der Kundin

Die Kundin bleibt Inhaberin aller Rechte an den von ihr hochgeladenen Inhalten. Sie räumt Imagemedia das einfache, auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten und an die gekoppelten Anzeigegeräte auszuliefern — ausschliesslich zum Zweck der Leistungserbringung.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Die Kundin darf nur Inhalte hochladen, für deren Verwendung sie die erforderlichen Rechte besitzt. Das gilt insbesondere für Bilder, Videos, Musik, Schriften, Logos und andere geschützte Werke. Sie stellt Imagemedia von Ansprüchen Dritter frei, die aus ihren Inhalten entstehen.

Öffentliche Wiedergabe: Musik, Werbung, Bewilligungen

Digital Signage ist öffentliche Wiedergabe. Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung ihrer Inhalte rechtmässig erfolgt. Erforderliche Urheber-, Musik-, Bild- und Werberechte sowie allenfalls nötige behördliche Bewilligungen sind vor der Veröffentlichung zu klären.

Das betrifft namentlich Musik und Radio: Wer in Geschäftsräumen Musik abspielt, braucht in der Schweiz eine Lizenz der SUISA (Gemeinsamer Tarif 3a). Das gilt unabhängig davon, welches Programm läuft und womit es abgespielt wird — auch für die in ImageSign eingebaute Radiofunktion. Imagemedia stellt die technische Möglichkeit bereit, nicht die Lizenz.

Verantwortung für die angezeigten Inhalte

Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angezeigten Inhalte ist die Kundin verantwortlich, die sie hochlädt oder veröffentlicht. Imagemedia prüft sie nicht und macht sie sich nicht zu eigen. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.

7. Zulässige Nutzung

Unzulässige Inhalte

Untersagt ist, über die Plattform rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, irreführende, jugendgefährdende oder zu Gewalt aufrufende Inhalte zu veröffentlichen. Ebenso untersagt sind die Verletzung fremder Schutzrechte und Versuche, den Dienst zu stören, zu überlasten oder unbefugt in ihn einzudringen.

Personenbezogene Daten in Inhalten

Ohne entsprechende Rechtsgrundlage dürfen keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden — etwa Namen, Fotos erkennbarer Personen oder Kundendaten. Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass hochgeladene Inhalte die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Zur Bearbeitung von Personendaten durch Imagemedia selbst siehe Ziffer 9 und die Datenschutzerklärung.

Imagemedia prüft Inhalte nicht vorab. Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoss darf Imagemedia einzelne Inhalte sperren und informiert die Kundin unverzüglich.

8. Haftung

Imagemedia haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Imagemedia nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten bezahlten Entgelte.

Nicht gehaftet wird für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung, Schäden aus Ausfällen von Hardware, Strom oder Internetanschluss der Kundin sowie für Datenverluste, soweit die Kundin keine zumutbare Sicherung ihrer Inhalte vorgenommen hat.

Die Haftung für Personenschäden sowie nach zwingendem Recht bleibt unberührt.

9. Datenschutz

Imagemedia bearbeitet Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, nach der DSGVO. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieses Vertrags ist.

Soweit Imagemedia Personendaten im Auftrag der Kundin bearbeitet, geschieht dies nach deren Weisung. Auf Verlangen schliesst Imagemedia einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag ab.

10. Beendigung und Daten nach Vertragsende

Nach Vertragsende stehen die Inhalte der Kundin noch 30 Tage zum Export bereit. Danach werden Konto und Inhalte gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Rechnungsdaten werden zehn Jahre aufbewahrt.

11. Änderungen dieser Bedingungen

Imagemedia darf diese Bedingungen ändern. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Kundin nicht vor dem Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Bei Widerspruch darf jede Seite auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist Solothurn, soweit nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, was ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Die Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der anderen Seite; Imagemedia darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen.

Fassung 1.1, gültig ab 15. Oktober 2026. ImageSign by Imagemedia GmbH, Gibelinstrasse 25, CH-4500 Solothurn.